LEUCO Production S.A.S.

ALLGEMEINE
EINKAUFS UND AUFTRAGSBEDINGUNGEN

Juli 2009.

1. Anwendungsbereich der allgemeinen Einkaufsbedingungen:

Außer besonderer Übereinkunft mit dem Verkäufer, gelten die vorliegenden Einkaufsbedingungen, die die allgemein anwendbaren Bestimmungen für alle Bestellungen von Material, Ausrüstung, Produkten oder Dienstleistungen jeder Art bestimmen, ungeachtet jeder abweichenden Klausel oder Bestimmung, besonders derer, die in den allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers enthalten sind und dies außer schriftlichem Einverständnis des Käufers. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer in diesen allgemeinen Kaufbedingungen enthaltenen Bestimmungen betreffen die Gültigkeit und Gesetzmäßigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Bestellung –Vertragsschluss:

Die Bestellung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung an den Käufer als angenommen. Mangels Erhalt einer Bestellungsbestätigung innerhalb von 5 Kalendertagen nach dem Bestelldatum, kann der Käufer ohne Bußgeld diese Bestellung annullieren. Außerdem kann der Käufer die Bestellung modifizieren, solange der Verkäufer die Bestellung nicht bestätigt hat. Jede Veränderung der Preisbedingungen oder der Lieferung muss dem Käufer zur Kenntnis gebracht und von ihm schriftlich bestätigt werden.
Die durch den Verkäufer akzeptierte Bestellung stellt eine feste und endgültige Verpflichtung seinerseits dar und beinhaltet seine Anerkennung dieser allgemeinen Kaufbedingungen.

3. Lieferbedingungen:

3.1

Das auf dem Bestellschein vermerkte Lieferdatum ist bindend. Die Lieferfristen laufen ab dem Empfangsdatum der Bestellung durch den Verkäufer und dies unabhängig von der Art dieser Bestellungsübermittlung. Jedes Ereignis, das einen Einfluss auf die Lieferfrist haben kann, wird dem Käufer sofort zur Kenntnis gebracht, der Verkäufer muss dieses Ereignis sofort schriftlich mitteilen, die mögliche Dauer vermerken und ihre Folgen die Lieferfristen anbetreffend. Der Käufer muss in jedem Falle schriftlich sein Einverständnis zu einer eventuellen Änderung der ursprünglich festgelegten Lieferfrist geben.
In jedem Falle verpflichtet sich der Verkäufer, im Falle der Verschiebung des Lieferdatums, nach Annahme durch den Käufer, ihm eine Entschädigung zu zahlen, die dem direkten oder indirekten Schaden durch diese Verspätung entspricht. Die Annahme der verspäteten Lieferung durch den Käufer bedingt in keiner Weise seinen Verzicht Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten. In jedem Falle kann jede Bestellung, die nicht zu der vorgesehenen Frist geliefert wird durch den Käufer gekündigt werden, selbst in der Annahme, dass die Verspätung sich nur auf einen Teil der ersuchten Leistungen bezieht.

3.2

Außer ausdrücklicher gegensätzlicher Übereinkunft, ist der Käufer nicht gehalten Teillieferungen anzunehmen.

3.3

Die notwendige Dokumentation bei der Annahme, Inbetriebnahme, Wartung und Reparaturen (Kontrollprotokoll, Pläne, Skizze, Gebrauchsanweisung, Bescheinigung) muss bei der Lieferung in 4 Exemplaren ohne zusätzliche Kosten durch den Verkäufer ausgehändigt werden.

3.4

Der Empfang durch den Käufer geschieht am in der Bestellung angegebenen Ort und notfalls in seinen Räumen. Die Gesamtheit der Nebenkosten, die mit Verpackung, Versicherung, Verzollung etc. zusammenhängen gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Empfang in den Werkstätten des Käufers kann nur schriftlich erfolgen.

3.5

Jede Bestellung, die vor dem Lieferdatum erfolgt, kann zur Rücksendung der Ware auf Kosten und Risiko des Verkäufers führen. In der Annahme, dass die Ware nicht zurückgeschickt wird, wird sie in den Räumen des Käufers auf Kosten und Risiko des Verkäufers gelagert. Was die Bezahlung angeht, so kommt als Datum das ursprünglich festgelegte Lieferdatum in Betracht.

3.6

Dem Käufer wird erlaubt für den Bedarf seines Betriebes die bestellten Mengen zu ändern oder die vorübergehende Aussetzung der vorgesehenen Lieferung zu ersuchen.

4. Versicherung:

4.1

Die Fertigungsmittel, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden (Modell, Werkzeuge, etc.) müssen durch den Verkäufer auf seine Kosten versichert werden gegen jedes Ereignis, das ihre Unversehrtheit beeinträchtigen könnte. Eventuelle Forderungen gegenüber dem Versicherer werden schon jetzt an den Käufer abgetreten.
Der Verkäufer verpflichtet sich auf seine Kosten die notwendigen Versicherungsgarantien abzuschließen, um die Verantwortlichkeit abzudecken, die sich aus der Tatsache der Ausführung der Bestellung ergibt, für jeden körperlichen, materiellen und immateriellen Schaden. Auf Verlangen des Käufers übergibt ihm der Verkäufer die Bescheinigungen der Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung, die weniger als 6 Monate alt sind.
In jedem Falle muss der Verkäufer auf einfache Anfrage des Käufers eine Versicherung vorweisen, die die Produkte bis zu ihrer Ankunft in den Räumen des Käufers oder jedem anderen von ihm zugelassenen Bestimmungsort deckt.

5. Gewährleistung:

Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferten Produkte, sowie die Verpackung und die Etikettierung in allen Punkten der Bestellung des Käufers entsprechen und fehlerfrei sind. Zu jeder Zeit ist der Käufer berechtigt jede Auskunft bezüglich der Ausführung seiner Bestellung zu erfragen; er kann ebenfalls, wenn er es wünscht, den Kontrollen beiwohnen oder selbst diese Kontrollen durchführen.
Im Falle von Konformitätsfehlern, die sich im Monat nach Empfang der besagten Produkte in seinen Räumlichkeiten herausgestellt haben, hat der Käufer die Wahl zwischen der Annullierung der Bestellung nach vorheriger Information des Verkäufers oder des sofortigen Ersatzes der nichtkonformen Produkte durch identische Produkte auf Kosten des Verkäufers und dies zu den gleichen Preis- und Lieferbedingungen, unbeschadet der Entschädigung, die durch den Käufer verlangt werden kann, für die Gesamtheit der direkten und indirekten finanziellen Folgen, die sich aus den Schäden jeder Art gegenüber Personen und Gütern, sowie den Maßnahmen der Rücknahme der Produkte aus welchem Grund auch immer ergeben.
Die nichtkonformen Produkte werden gegebenenfalls dem Lieferanten frei zurückgeschickt. Im Falle der Inanspruchnahme eines Zulieferbetriebs, ist der Verkäufer an dieselben Fristen und Bedingungen gegenüber dem Käufer gebunden.
Die durch den Käufer durchgeführten Überprüfungen befreien den Verkäufer in keinem Fall von seiner Garantieverpflichtung oder Verantwortlichkeit.

6. Vertragsänderung und Forderungsabtretung:

Der Käufer kann vom Verkäufer im Verlauf der Ausführung der Bestellung die Veränderung der technischen Daten des bestellten Produkts verlangen. Die durch den Verkäufer empfohlenen technischen Veränderungen, falls sie einen Einfluss auf den Preis, die Lieferfristen oder jede andere Bedingung haben, setzen in jedem Falle die schriftliche Genehmigung des Käufers voraus. Die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer können nur an Dritte mit der schriftlichen Genehmigung des Käufers abgetreten werden.

7. Garantie:

Außer gegenteiliger Vereinbarung, garantiert der Verkäufer die Produkte für die Dauer von mindestens 24 Monaten ab der Lieferung des Produkts oder der Annahme der Arbeiten. Für die Ersatzteile, sowie die Nachbesserungsarbeiten, muss der Verkäufer sich an die gleichen Bedingungen wie für die bestellten Teile oder Arbeiten halten.
Während dieser Zeit verpflichtet sich der Verkäufer auf seine Kosten zu reparieren oder im Falle der Fehlerhaftigkeit, Irrtums, mangelhafter Ausführung, sichtbarer oder verborgener Fehler oder fehlerhaften Funktionierens, die Produkte zu ersetzen.
In jedem Falle ist der Lieferant verantwortlich und verpflichtet sich die Gesamtheit der direkten und indirekten finanziellen Folgen zu übernehmen, die von den Schäden jeder Art herrühren, die Personen und/oder Kunden zugefügt wurden, sowie Rücknahmemaßnahmen, Unterbrechung, Hinterlegung, Zurücknahme, Änderung und/oder Zerstörung der Produkte, ob diese Maßnahmen auf gerichtlichem oder administrativem Wege angeordnet wurden oder sie durch den Käufer veranlasst wurden.
Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferten Waren von keinem Anspruch Dritter bezüglich zum Beispiel industrieller oder künstlerischer Eigentumsrechte belegt sind und dass die Fotografien der Produkte auf jedem Werbeträger, auch im Internet wiedergegeben werden können.

8. Zufälliges Ereignis und höhere Gewalt:

Die Verpflichtungen des Käufers werden ausgesetzt und seine Verantwortlichkeit kann nicht herangezogen werden, im Falle des Eintretens von Ereignissen, die ihn hindern, seinen Verpflichtungen zu normalen Bedingungen nachzukommen, wie vor allem Krieg, Brand, Unfall, Aufstand, Streik oder jedes andere von seinem Willen unabhängige Ereignis. Dieses Aussetzen gilt ebenfalls, wenn diese Ereignisse nach dem ursprünglich vorgesehenen Empfangsdatum der Produkte eintreten.

9. Geheimhaltung:

9.1

Der Verkäufer verpflichtet sich während des Zeitraums der Handelsbeziehungen mit dem Käufer, die Vertraulichkeit über alle Informationen, die ihn betreffen zu wahren (insbesondere Angebote, Auflagen, Pläne, technisches Know-how); er verpflichtet sich, Dritten seine Informationen nicht mitzuteilen, noch gegen seine vertraglichen Verpflichtungen zu benutzen, selbst wenn die besagte Information nicht ausdrücklich als vertraulich qualifiziert wurde. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung verlängert sich über die Dauer der Handelsbeziehungen hinaus. Im Falle der Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung, hat der Käufer das Recht eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu verlangen.

9.2

Die Gesamtheit der Dokumente und Produktionsmittel, die dem Verkäufer durch den Käufer zur Verfügung gestellt wurden, bleiben Eigentum des Letzteren. Im Falle einer Eingliederung, einer Umformung oder einer Einbeziehung in andere Produkte, behält der Käufer sein Eigentumsrecht in Höhe des ursprünglichen Wertes des dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Materials. Die Urheberrechte und Abtretungsrechte bleiben ebenfalls Eigentum des Käufers. Die Dokumentation, sowie alle das Produkt betreffenden Informationen können nicht ohne schriftliche Genehmigung des Käufers Dritten zur Verfügung gestellt, noch außerhalb der Handelsbeziehungen mit dem Käufer benutzt werden. Sie müssen auf einfachen Antrag und spätestens zum Ende der Handelsbeziehungen dem Käufer zurückgegeben werden.

10. Eigentum :

Der Käufer erwirbt das volle Eigentumsrecht an den Produkten, die Gegenstand der Lieferung oder der bestellten Leistungen zum Zeitpunkt ihrer Übergabe oder Empfangs sind. Dieses Eigentumsrecht erstreckt sich ebenfalls auf die entsprechende Dokumentation. Außer gegenteiliger schriftlicher Angabe, die dem Käufer durch den Verkäufer zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Produkte oder der Ausführung der Leistung, zur Kenntnis gebracht wird, erklärt der Verkäufer, dass der Käufer durch die Bereitstellung oder Annahme das volle Eigentumsrecht der Produkte oder bestellten Leistungen erwirbt.

11. Preis und Zahlungsbedingungen:

11.1

Die vereinbarten Preise sind Festpreise und umfassen die Kosten für Transport, Verpackung, Verzollung, sowie alle Nebenkosten. Außer schriftlicher Übereinkunft kann jede Preiserhöhung nach der Bestellung, aus welchem Grund und Rechtfertigung auch immer nicht gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden.

11.2

Die Rechnungen, die Divergenzen zur Bestellung oder zur Lieferung aufweisen, werden erst ab Empfang der berichtigten Rechnung durch den Käufer fällig, unter Vorbehalt der hier vorgesehenen Zahlungsfrist oder der direkt zwischen den Parteien vereinbarten.

11.3

Die ausgeführten Zahlungen stellen in keinem Fall Anerkennung der konformen Lieferung der Produkte oder der konformen Abnahme der bestellten Leistungen dar.

11.4

Die Rechnungen werden in zweifacher Ausfertigung an den Namen und die auf der Bestellung spezifizierte Rechnungsadresse gesandt und müssen alle durch das Handelsgesetz vorgesehenen Angaben enthalten. Sie müssen ebenfalls die Bestellnummer sowie die Transportart und den Bestimmungsort der Waren enthalten.
Die Zahlungen werden innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung mit einem Skonto von 3% oder in 60 Kalendertagen ohne Skonto geleistet.

12. Rücktritt:

Vorbehaltlich der Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Rücktritts- oder Kündigungsrechte, hat der Käufer das Recht die laufende Bestellung rückgängig zu machen, wenn der Verkäufer Gegenstand eines gerichtlich zugelassenen Sanierungs- oder Konkursverfahrens ist.

13. Sicherheitsnormen:

Der Gegenstand der Lieferung muss den gesetzlichen Vorschriften und anwendbaren Regelungen bezüglich der Sicherheit entsprechen. Eventuelle Konformitätsbescheinigungen müssen der Lieferung beigefügt werden.

14. Weitere Vereinbarungen:

Die vorliegenden allgemeinen Einkaufsbedingungen ersetzen alle anderen Bedingungen, Verträge, stillschweigende oder schriftliche Übereinkommen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vorhanden sein können, außer ausdrücklich gegenteiligen Bestimmungen.

15. Erfüllungsort:

Der Erfüllungsort des Vertrags ist der Firmensitz des Käufers.

16. Gerichtsstand, geltendes Recht:

Alle Anfechtungen liegen in der ausschließlichen Kompetenz der Gerichte, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Firmensitz des Käufers befindet, ungeachtet jeder gegenteiligen Bestimmung in den allgemeinen Verkaufsbedingungen des Lieferanten oder irgendeines seiner Handelsdokumente (Bestellbestätigung, Lieferschein, Rechnung).

17. Schlussbestimmungen:

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Kaufbedingungen berührt in keiner Weise die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Parteien kommen schon jetzt überein, dass die unwirksame Bestimmung durch jede andere den Usancen oder Interessen der Parteien entsprechende Regelung ersetzt wird.